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Dipl. Ing. Peter Heick ist von der IHK Hannover/Hildesheim öffentlich bestellt und vereidigt für Kfz-Schäden und Bewertung. |
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Achten Sie beim Unfallschaden immer darauf, daß ein qualifizierter unabhängiger KFZ-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. |
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Die Kosten für diesen Sachverständigen gehören zum Schaden und können daher bei der Haftpflichversicherung geltend gemacht werden. Die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht berechtigt, im Haftpflichtfall einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. |